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Talente entwickeln e.V.
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Schutzkonzept

Talente entwickeln e.V. · Potenziale entdecken und entwickeln · Kitzingen, Januar 2026

Geltungsbereich: Dieses Schutzkonzept gilt für alle Angebote des „Talente entwickeln e.V.“ (u.a. Projekttage an Schulen, Workshops, Einzelcoachings, digitale Angebote, Veranstaltungen und ggf. mehrtägige Formate) sowie für alle Orte, an denen der Verein in diesem Rahmen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeitet.

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, mit denen der Verein in der Talent- und Berufsorientierung und im Coaching arbeitet.

1. Kultur der Achtsamkeit

Der Talente entwickeln e.V. unterstützt das wachsende Bedürfnis von Unternehmen nach qualifizierten Auszubildenden und Nachwuchsführungskräften. Mittels anerkannter Testverfahren werden unter anderem in Projekttagen und Einzelgesprächen Talente und Stärken von Schülerinnen und Schülern ermittelt.

In unserem Verein betreuen und begleiten Vereinsmitglieder sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen und Gruppierungen. Diese Mitarbeitenden setzen sich verantwortungsbewusst für das körperliche und geistige Wohl der ihnen anvertrauten Menschen ein und schützen sie vor jeder Form von Missbrauch, Gewalt und Übergriffen.

Hierbei bedarf es einer klaren, selbstverständlichen Grundhaltung eines jeden Mitarbeitenden:

  • Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
  • Wir achten auf ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.
  • Wir stärken ihre Persönlichkeit.
  • Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für Themen und Probleme, die heranwachsende Menschen bewegen.
  • Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
  • Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.

Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, diese Haltung in unserem Verein zu spüren und zu erleben. Sie müssen sich sicher fühlen und bei Problemen Hilfe erwarten können.

Unsere Haltung orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere am Recht auf Schutz vor Gewalt, Beteiligung und Förderung der Persönlichkeit. Wir verstehen Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten, die aktiv an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen.

Diese Kultur der Achtsamkeit wird regelmäßig im Verein und bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender thematisiert und reflektiert.

2. Risikoanalyse

Der Verein hat eine systematische Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden alle Tätigkeitsfelder (Projekttage, Einzelcoachings, digitale Formate, Veranstaltungen, Reisen) hinsichtlich möglicher Risiken für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt betrachtet. Besondere Risiken bestehen bei Einzelsettings, digitalen Kommunikationswegen sowie bei externen Veranstaltungsorten. Daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen sind unter anderem Transparenz, Dokumentation, klare Kommunikationsregeln und das Vier-Augen-Prinzip.

Konkrete Risikosituationen und Maßnahmen:

  • In Einzelcoachings mit Minderjährigen werden nach Möglichkeit Türen nicht verschlossen, und es ist für Dritte erkennbar, dass ein Gespräch stattfindet (z.B. Glastür, Tür bleibt angelehnt).
  • Digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt ausschließlich über vereinbarte, dokumentierte Kommunikationswege (z.B. Vereinsmailadresse, datenschutzkonforme Plattformen) und zu vereinbarten Zeiten; private Accounts werden nicht genutzt.
  • Bei Veranstaltungen an externen Lernorten (Schule, Bildungshaus, Jugendzentrum) werden Flucht- und Schutzräume, Ansprechpersonen vor Ort sowie Notrufwege vorab geklärt.
  • Übernachtungssituationen (falls sie in Zukunft vorkommen) werden so geplant, dass geschlechts- und altersangemessene Unterbringung, klare Regeln zum Betreten von Zimmern/Zelten und das Vier-Augen-Prinzip gelten.

3. Personalauswahl und Entwicklung / Aus- und Fortbildung

Der Verein stellt unter Beachtung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) sicher, dass nur Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die sowohl über die fachliche Kompetenz als auch über die persönliche Eignung verfügen.

Der Verein beschäftigt in keinem Fall Mitarbeitende, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen verurteilt worden sind oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft.

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses als Beschäftigungsvoraussetzung ist für alle Vereinsmitglieder und freien Mitarbeitenden, die regelmäßig und eigenverantwortlich mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, verpflichtend. Der Verein lässt sich während der Beschäftigungsdauer in regelmäßigen Abständen (mindestens alle vier Jahre) ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.

Mit allen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex und zum Schutzkonzept abgeschlossen und vom Vorstand dokumentiert.

Alle Mitarbeitenden des Vereins werden regelmäßig informiert und geschult und nehmen mindestens alle vier Jahre an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderschutz“ teil.

Alle 2 Jahre, vor der Mitgliederversammlung, wird im Vorstand überprüft, ob alle erforderlichen Führungszeugnisse vorliegen, die Selbstverpflichtungserklärungen unterschrieben sind und die Fortbildungen der Mitarbeitenden aktuell sind; die Prüfung wird in einer Übersicht dokumentiert.

4. Verhaltenskodex

Ziel des Verhaltenskodex ist, allen Vereinsmitgliedern und freien Mitarbeitenden eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten zu geben. Er soll ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch im Kontakt mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen verhindert.

Strukturen

  • Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Menschen bewusst. Ich kenne meine Rolle und meine Funktion.
  • Ich handle nachvollziehbar und ehrlich.
  • Ich tue alles, um die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen.
  • Ich mache Gruppenregeln, Konsequenzen und Autorität transparent.
  • Ich achte darauf, dass Konsequenzen im direkten Bezug zu einem Regelverstoß stehen, angemessen und nicht demütigend sind.

Nähe und Distanz

  • Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um.
  • Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Menschen.
  • Ich setze eigene Grenzen, wo sie notwendig sind.
  • Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Selbstbestimmung.
  • Ich nehme ihr individuelles Empfinden zu Nähe und Distanz wahr und an. Ich erzwinge keinen Körperkontakt.
  • Ich unterlasse unerwünschte Berührungen, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder der Androhung von Konsequenzen.
  • Ich leiste Trost, Erste Hilfe und Pflege in angemessener Form.
  • Ich unterlasse es, Kinder und Jugendliche in leicht- und unbekleidetem Zustand zu beobachten, zu fotografieren oder zu filmen.
  • Ich unterlasse gemeinsame Körperpflege (z.B. Duschen) mit Schutzpersonen.

Besondere Situationen

  • Ich achte bei Belohnungen auf die Situation und den Grund des Schenkens und vermeide den Aufbau von Abhängigkeiten.
  • Ich sorge dafür, dass Veranstaltungen und Reisen von ausreichend verantwortlichen Menschen begleitet werden.
  • Ich achte darauf, dass beim Einsatz von Filmen, Fotos und Spielen diese altersentsprechend sind.
  • Ich gestalte Spiele und Aktionen so, dass den Kindern und Jugendlichen keine Angst gemacht wird und keine psychischen und physischen Grenzen überschritten werden.
  • Einzelgespräche mit Minderjährigen finden möglichst in einsehbaren Räumen oder bei geöffneter Tür statt; ich informiere möglichst eine weitere verantwortliche Person über Zeitpunkt und Anlass.
  • Ich vermeide Situationen allein mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen an abgelegenen oder unübersichtlichen Orten; wenn solche Situationen notwendig sind, mache ich sie transparent und dokumentiere sie.

Kommunikation / Medien

  • Ich achte darauf, dass jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation durch Wertschätzung geprägt ist.
  • Ich gehe in der Gruppe diskret mit intimen und körperlichen Themen um.
  • Ich dulde keine sexualisierte Sprache, das Benutzen von anzüglichen Kosenamen oder herabsetzenden Spitznamen. Ebenso dulde ich keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.
  • Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat.
  • Ich werde keine Form von Gewalt, sei es physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
  • Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
  • Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
  • Ich nutze bei der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen nur solche digitalen Kanäle, die vom Verein bzw. Kooperationspartner freigegeben sind; private Chat-Kanäle und Accounts nutze ich nicht.
  • Ich schreibe Kindern und Jugendlichen keine Nachrichten mit zweideutigen, sexualisierten oder abwertenden Inhalten und antworte nicht in dieser Form auf solche Nachrichten.
  • Ich veröffentliche Fotos, Videos oder andere personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen nur mit zuvor dokumentierter Einwilligung der Sorgeberechtigten und – soweit möglich – der Jugendlichen selbst und ausschließlich im vereinbarten Rahmen.

5. Interventionen – Was tun im Fall der Fälle?

Der Verein verfügt über einen verbindlichen Interventionsplan. Ziel ist der Schutz der betroffenen Person, die Klärung des Sachverhalts sowie die Einleitung angemessener Schritte. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Hinweise oder Verdachtsmomente unverzüglich weiterzugeben.

Akute Gefahr: Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben sind umgehend Polizei (110) und das zuständige Jugendamt zu informieren.

Interne Meldestellen (Meldungen möglichst innerhalb von 24 h):

  • Kinderschutz Ansprechperson (InsoFa): Boris Pohlen – 0160-93108181 –
  • Vorstandsvorsitzender: Thorsten Leiner – 0171-4671668 –
  • Mitglied des Vereins: Andrea Leiner – 0171-4671668 – andrea.leiner@talente-entwickeln.de

Externe, unabhängige Fachberatung:

  • Sags e.V. in Langenfeld – www.sags-ev.de – 116 111
  • Nummer gegen Kummer – www.nummergegenkummer.de – 02173-82765
  • Jugendamt Langenfeld
  • Jugendamt Kitzingen

Verhaltensempfehlungen bei eigener Beobachtung oder Meldung anderer:

  • Eigene Wahrnehmung ernst nehmen und Ruhe bewahren.
  • Täterperson nicht mit dem Verdacht konfrontieren.
  • Betroffenes Kind / betroffene Person beobachten.
  • Eigene Wahrnehmung möglichst mit einer zweiten verantwortlichen Person abgleichen.
  • Beobachtung zeitnah schriftlich festhalten (Wer? Was? Wann? Wo? Wer war noch dabei?), Datum und Unterschrift.
  • Keine eigenen Nachforschungen oder „Verhöre“ anstellen.
  • Die betroffene Person ermutigen, zu sprechen, ohne Druck auszuüben.
  • Nicht versprechen zu schweigen, sondern erklären, dass Hilfe geholt werden muss.
  • Auch kleinere Grenzverletzungen ernst nehmen.
  • Vermitteln: „Du bist nicht schuld!“
  • Meldung an die interne Ansprechperson / den Vorstand innerhalb von 24 Stunden.
  • Die betroffene Person schützen, ernst nehmen und über das weitere Vorgehen altersangemessen informieren.

6. Beratungs- und Beschwerdewege

Dem Verein Talente entwickeln e.V. ist es wichtig, dass alle Anliegen und Beschwerden ernst genommen werden. Dafür ist es notwendig, dass die Beschwerdewege transparent, leicht zugänglich und für Kinder und Jugendliche verständlich sind.

Hinweise und Beschwerden können mündlich oder schriftlich an Mitarbeitende, an den Vorstand oder an die Kinderschutz-Ansprechperson gerichtet werden. Auch anonyme Beschwerden werden ernst genommen und können Hinweise auf Missstände geben.

In den Angeboten des Vereins wird Kindern und Jugendlichen erklärt, an wen sie sich bei Unzufriedenheit, Verletzungen von Grenzen oder (sexualisierter) Gewalt wenden können. Diese Ansprechpersonen werden namentlich benannt und mit Kontaktdaten dargestellt.

7. Qualitätsmanagement

Das Schutzkonzept wird mindestens alle vier Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. Anlassbezogene Überprüfungen erfolgen nach Vorfällen, neuen gesetzlichen Vorgaben oder strukturellen Veränderungen. Die Verantwortung hierfür trägt der Vorstand.

Die Umsetzung des Schutzkonzepts (z.B. Fortbildungen, Führungszeugnisse, unterzeichnete Verhaltenskodizes, dokumentierte Hinweise und Verdachtsfälle) wird durch den Vorstand anhand einer einfachen Checkliste alle zwei Jahre überprüft und im Protokoll festgehalten.

Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte werden regelmäßig eingeladen, Rückmeldung zu geben, ob sie sich in den Angeboten sicher fühlen und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Diese Rückmeldungen werden in die Fortschreibung des Schutzkonzepts einbezogen.

8. Schlusswort

Dieses Schutzkonzept kann nicht jeden Fall von (sexualisierter) Gewalt verhindern. Es soll jedoch allen Beteiligten helfen, aufmerksam zu sein, Risiken zu erkennen, angemessen zu handeln und dadurch sichere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in unseren Angeboten zu schaffen.

Talente entwickeln e.V. versteht das Schutzkonzept als lebendiges Instrument, das gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten, Schulen, Partnern und Mitarbeitenden weiterentwickelt wird.

Talente entwickeln e.V.

Regionaler, gemeinnütziger Partner für die Talententwicklung von jungen Menschen.

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Talente entwickeln e.V.

Sie können konkret als Pate – Spender oder Sponsor – eine Schule aus Ihrer Region unterstützen, damit das Projekt mit Schülern dieser Schule durchgeführt werden kann.

Der Talente entwickeln e.V. ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Eine Spendenbescheinigung wird zugeschickt.


Bankverbindung

VR Bank Kitzingen
IBAN: DE58 7919 0000 0000 0492 80


Fragen zum Schulsponsoring? Weitere Informationen finden Sie in unseren Schulsponsoring FAQ.

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Häufige Fragen

Talente entwickeln e.V.

Spenden sind Ausgaben (Sachen/Güter) die in Geld- oder Geldeswert bestehen die freiwillig, d.h. ohne Rechtspflicht und unentgeltlich, d.h. ohne Gegenleistung, zur Förderung der steuerlich als gemeinnützig anerkannten Zwecke geleistet werden. Empfänger der Spenden, die von Unternehmen oder natürlichen Personen geleistet werden können, sind i.d.R. gemeinnützige Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen.

Von Sponsoring spricht man, wenn Unternehmen zur Förderung von Gruppen, Personen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, schulischen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen Geld oder geldwerte Vorteile zur Verfügung stellen. Die sponsernden Unternehmen verfolgen damit im Wesentlichen die Ziele Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.

Schulsponsoring ist die projekt- bzw. zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schule. Die Schule erhält in der Regel festgelegte finanzielle oder sachliche Zuwendungen vom Unternehmen; das Unternehmen profitiert von der Kommunikation über diese Partnerschaft durch die Schule, durch die eigene Öffentlichkeitsarbeit bzw. durch die Berichterstattung in den Medien. Kennzeichen des Sponsorings sind Leistung und Gegenleistung, Absprachen über die gemeinsamen Ziele und eine gewisse Dauer der Partnerschaft.

Unter der Voraussetzung, eine Geld- oder Sachleistung anbieten zu wollen, suche ich eine Schule, die unter dem Aspekt der Gegenleistung bereits einiges bieten kann oder entsprechendes Entwicklungspotenzial hat, dann nehme ich Kontakt zur Schulleitung bzw. zum Förderverein auf und versuche die gegenseitigen Interessen abzuklären. Ich kann selbstverständlich auch zunächst mit dem Schulträger, also dem Schulverwaltungsamt bzw dem Büro des (Ober-)Bürgermeisters bzw. des Landrats sprechen.

Wesentlich ist die Festlegung der Ziele bzw. noch besser des gemeinsamen Projektes und der Leistungen beider Partner. Wenn die (schriftliche) Vereinbarung durch den Schulträger geprüft worden ist, sollte die Kommunikationsstrategie festgelegt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wird. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch Schule und Sponsor beginnen beide ihre Partnerschaft.

Schulsponsoring bedeutet Verantwortung und Partnerschaft im Rahmen einer projektorientierten oder längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schule. Das Unternehmen unterstützt ein konkretes Projekt bzw. die Realisierung des Schulprogramms; es profitiert von der Kommunikation über das Projekt bzw. die Partnerschaft als solche. Unmittelbare Werbung für ein Produkt findet nicht statt.

Sponsorleistungen können als finanzielle und sachliche Zuwendungen erbracht werden. Ebenso kann der Know-how-Transfer durch Personal eine wertvolle Hilfe für die Schule sowie den Sponsor zur Realisierung ihrer jeweiligen Ziele sein.

Schulen bieten eine ideale Kommunikationsplattform – in der Schulgemeinde, in der lokalen Presse sowie im lokalen Rundfunk. Berichterstattung über schulische Ereignisse ist positiv besetzt und wird von den Eltern und Kindern der „betroffenen“ Schule genauso wahrgenommen wie von denen der nicht beteiligten Schulen, denn dort gilt die Frage „Das könnten wir doch auch haben oder?“

Der Schulträger sollte bei Sponsoring-Maßnahmen Wert auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern legen; diese ermöglicht ihm eine rechtliche Prüfung des Vorhabens. Falls durch die Sponsorleistungen zusätzliche Hardware in die Schule kommt, sollte diese in die Bestandsdokumentation aufgenommen werden und den für die IT-Wartung zuständigen Personen bzw. Institutionen gemeldet werden. Lehrkräfte, die für den 1st-Level-Support zuständig sind, sollten die entsprechende Einweisung erhalten.

Bei gebrauchter Hardware, die als Sachleistung geliefert wird, ist zu prüfen, ob ihr Nutzen den damit verbundenen Aufwand an Wartung und Entsorgungskosten übersteigt. Darüber hinaus sollte der Schulträger darauf achten, dass durch einen „Wettbewerb“ um Sponsoren keine Chancenungleichheit innerhalb seiner Zuständigkeit entsteht. Allerdings sollte jede Steuerung seitens des Schulträgers auch beachten, dass erfolgreiche Schulen auf Grund ihrer Aktivitäten nicht „bestraft“ werden und künftig weniger Ausstattungen oder Mittel erhalten. Die Balance zwischen Chancengleichheit und Anreizsystemen für das Einwerben von Sponsoren ist schwierig herzustellen. Vielleicht brauchen Schulträger und Unternehmen gerade deshalb „Runde Tische“ bzw. „Lokale Foren“, in denen diese Problematik auf lokaler Ebene diskutiert wird.

Da Sponsoring die Zusammenarbeit zwischen Schule und einem externen Partner im Zusammenhang mit einem Projekt oder mit der Realisierung von Zielen aus dem Schulprogramm kennzeichnet, sollte jedes Sponsoring-Projekt als Teil der Entwicklung eines Schulprofils begriffen werden. Sponsoring ist dann in der Sache sowie in der damit verbundenen Kommunikationsstrategie Teil des Schulprogramms.

Die erste Prüfung eines Sponsoren-Angebotes kann sich zunächst auf einige Fragen konzentrieren:

Lohnt sich das gesponserte Angebot für die Schule? Wie groß ist der Nutzen? Wie aufwändig ist die Umsetzung? Welche Gegenleistungen werden von der Schule erwartet? Erwartet der Sponsor Exklusivrechte oder haben weitere Sponsoren Chancen an dieser Schule? Entstehen bei Sachzuwendungen Folgekosten? Wird von der Schule Werbung erwartet? Wenn ja, in welcher Form?

Unter der Voraussetzung, eine Geld- oder Sachleistung anbieten zu wollen, suche ich eine Schule, die unter dem Aspekt der Gegenleistung bereits einiges bieten kann bzw. ein entsprechendes Entwicklungspotenzial hat. Kriterien könnten sein:

Der Bekanntheitsgrad der Schule bzw. das Image im lokalen Umfeld; die Schule als Zentrum einer Schulgemeinde und damit eines Kommunikationsnetzwerkes; die Veranstaltungen der Schule für Schüler und Eltern; die Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen; das Vorhandensein einer Schülerzeitung, einer Homepage, eines Schulportals; die Existenz eines Fördervereins.

Wenn eine Schule diese Kriterien noch nicht erfüllt, kann es für Sponsoren und die Schule gleichermaßen attraktiv sein, sich als Partner auf den Weg zu einer „Schule im (Kommunikations-)Netzwerk der Schulgemeinde“ aufzumachen. Mit dem Namen der Schule wird dann zunehmend auch der Name des Sponsors „transportiert“.

Mit einem Engagement im Schulbereich dokumentieren Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung. Darüber hinaus ergeben sich konkrete Vorteile für die Unternehmen durch eine zielgruppenadäquate Kommunikationsstrategie, die die Verknüpfung der „positiven Besetzung“ der Sponsorleistungen mit dem Namen des Unternehmens ausnutzt.

Image-Steigerung im Kommunikationsnetzwerk der Schule und der Gemeinde sind kontinuierlich zu erreichen. Mit schulischen Events ist das Unternehmen im Gespräch und in den lokalen Medien präsent. Wenn ein Unternehmen Wert darauf legt, kann es über die Auslobung von Praktika gleichzeitig in die Auswahl von Kandidaten für Ausbildungsplätze oder Studenten-Programme einsteigen.

Schulen haben unterschiedlich gute Voraussetzungen, Unterstützung von Seiten Dritter zu bekommen; dies wird besonders deutlich bei den Leistungen der Fördervereine für Schulen, die nicht zuletzt von der Schulform und vom Einzugsgebiet der Schule abhängen. Da Sponsoring aber auf ein Ziel ausgerichtet ist und um ein Projekt bzw. die Realisierung von Zielen herum konzipiert wird, lassen sich solche Ziele für alle Schulformen definieren.

Dennoch kann im Einzugsbereich eines Schulträgers Ungleichheit entstehen; hier müssen Lösungen, Vereinbarungen auf der Ebene der Schulleiterkonferenz oder an einem „Runden Tisch“ zwischen Unternehmen und Schulen diskutiert und gesucht werden.

Der Förderverein kann sowohl Initiator als auch „Verwalter“ von Sponsoring-Leistungen an einer Schule sein. Wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger. Unter dieser Prämisse signalisiert ein aktiver Förderverein für einen Sponsor gleichzeitig die Aktivität der Schulgemeinde, d.h. die Schule kann für einen Sponsor unter Kommunikationsgesichtspunkten sehr attraktiv sein.

Allerdings ersetzt ein aktiver Förderverein nicht die sachlichen und rechtlichen Anforderungen an Sponsoring-Vereinbarungen.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Sponsorings trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz oder des Schulträgers.