Schutzkonzept
Talente entwickeln e.V. · Potenziale entdecken und entwickeln · Kitzingen, Januar 2026
Geltungsbereich: Dieses Schutzkonzept gilt für alle Angebote des „Talente entwickeln e.V.“ (u.a. Projekttage an Schulen, Workshops, Einzelcoachings, digitale Angebote, Veranstaltungen und ggf. mehrtägige Formate) sowie für alle Orte, an denen der Verein in diesem Rahmen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeitet.
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, mit denen der Verein in der Talent- und Berufsorientierung und im Coaching arbeitet.
1. Kultur der Achtsamkeit
Der Talente entwickeln e.V. unterstützt das wachsende Bedürfnis von Unternehmen nach qualifizierten Auszubildenden und Nachwuchsführungskräften. Mittels anerkannter Testverfahren werden unter anderem in Projekttagen und Einzelgesprächen Talente und Stärken von Schülerinnen und Schülern ermittelt.
In unserem Verein betreuen und begleiten Vereinsmitglieder sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen und Gruppierungen. Diese Mitarbeitenden setzen sich verantwortungsbewusst für das körperliche und geistige Wohl der ihnen anvertrauten Menschen ein und schützen sie vor jeder Form von Missbrauch, Gewalt und Übergriffen.
Hierbei bedarf es einer klaren, selbstverständlichen Grundhaltung eines jeden Mitarbeitenden:
- Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
- Wir achten auf ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.
- Wir stärken ihre Persönlichkeit.
- Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für Themen und Probleme, die heranwachsende Menschen bewegen.
- Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
- Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, diese Haltung in unserem Verein zu spüren und zu erleben. Sie müssen sich sicher fühlen und bei Problemen Hilfe erwarten können.
Unsere Haltung orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere am Recht auf Schutz vor Gewalt, Beteiligung und Förderung der Persönlichkeit. Wir verstehen Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten, die aktiv an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen.
Diese Kultur der Achtsamkeit wird regelmäßig im Verein und bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender thematisiert und reflektiert.
2. Risikoanalyse
Der Verein hat eine systematische Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden alle Tätigkeitsfelder (Projekttage, Einzelcoachings, digitale Formate, Veranstaltungen, Reisen) hinsichtlich möglicher Risiken für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt betrachtet. Besondere Risiken bestehen bei Einzelsettings, digitalen Kommunikationswegen sowie bei externen Veranstaltungsorten. Daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen sind unter anderem Transparenz, Dokumentation, klare Kommunikationsregeln und das Vier-Augen-Prinzip.
Konkrete Risikosituationen und Maßnahmen:
- In Einzelcoachings mit Minderjährigen werden nach Möglichkeit Türen nicht verschlossen, und es ist für Dritte erkennbar, dass ein Gespräch stattfindet (z.B. Glastür, Tür bleibt angelehnt).
- Digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt ausschließlich über vereinbarte, dokumentierte Kommunikationswege (z.B. Vereinsmailadresse, datenschutzkonforme Plattformen) und zu vereinbarten Zeiten; private Accounts werden nicht genutzt.
- Bei Veranstaltungen an externen Lernorten (Schule, Bildungshaus, Jugendzentrum) werden Flucht- und Schutzräume, Ansprechpersonen vor Ort sowie Notrufwege vorab geklärt.
- Übernachtungssituationen (falls sie in Zukunft vorkommen) werden so geplant, dass geschlechts- und altersangemessene Unterbringung, klare Regeln zum Betreten von Zimmern/Zelten und das Vier-Augen-Prinzip gelten.
3. Personalauswahl und Entwicklung / Aus- und Fortbildung
Der Verein stellt unter Beachtung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) sicher, dass nur Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die sowohl über die fachliche Kompetenz als auch über die persönliche Eignung verfügen.
Der Verein beschäftigt in keinem Fall Mitarbeitende, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen verurteilt worden sind oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft.
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses als Beschäftigungsvoraussetzung ist für alle Vereinsmitglieder und freien Mitarbeitenden, die regelmäßig und eigenverantwortlich mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, verpflichtend. Der Verein lässt sich während der Beschäftigungsdauer in regelmäßigen Abständen (mindestens alle vier Jahre) ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.
Mit allen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex und zum Schutzkonzept abgeschlossen und vom Vorstand dokumentiert.
Alle Mitarbeitenden des Vereins werden regelmäßig informiert und geschult und nehmen mindestens alle vier Jahre an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderschutz“ teil.
Alle 2 Jahre, vor der Mitgliederversammlung, wird im Vorstand überprüft, ob alle erforderlichen Führungszeugnisse vorliegen, die Selbstverpflichtungserklärungen unterschrieben sind und die Fortbildungen der Mitarbeitenden aktuell sind; die Prüfung wird in einer Übersicht dokumentiert.
4. Verhaltenskodex
Ziel des Verhaltenskodex ist, allen Vereinsmitgliedern und freien Mitarbeitenden eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten zu geben. Er soll ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch im Kontakt mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen verhindert.
Strukturen
- Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Menschen bewusst. Ich kenne meine Rolle und meine Funktion.
- Ich handle nachvollziehbar und ehrlich.
- Ich tue alles, um die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen.
- Ich mache Gruppenregeln, Konsequenzen und Autorität transparent.
- Ich achte darauf, dass Konsequenzen im direkten Bezug zu einem Regelverstoß stehen, angemessen und nicht demütigend sind.
Nähe und Distanz
- Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um.
- Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Menschen.
- Ich setze eigene Grenzen, wo sie notwendig sind.
- Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Selbstbestimmung.
- Ich nehme ihr individuelles Empfinden zu Nähe und Distanz wahr und an. Ich erzwinge keinen Körperkontakt.
- Ich unterlasse unerwünschte Berührungen, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder der Androhung von Konsequenzen.
- Ich leiste Trost, Erste Hilfe und Pflege in angemessener Form.
- Ich unterlasse es, Kinder und Jugendliche in leicht- und unbekleidetem Zustand zu beobachten, zu fotografieren oder zu filmen.
- Ich unterlasse gemeinsame Körperpflege (z.B. Duschen) mit Schutzpersonen.
Besondere Situationen
- Ich achte bei Belohnungen auf die Situation und den Grund des Schenkens und vermeide den Aufbau von Abhängigkeiten.
- Ich sorge dafür, dass Veranstaltungen und Reisen von ausreichend verantwortlichen Menschen begleitet werden.
- Ich achte darauf, dass beim Einsatz von Filmen, Fotos und Spielen diese altersentsprechend sind.
- Ich gestalte Spiele und Aktionen so, dass den Kindern und Jugendlichen keine Angst gemacht wird und keine psychischen und physischen Grenzen überschritten werden.
- Einzelgespräche mit Minderjährigen finden möglichst in einsehbaren Räumen oder bei geöffneter Tür statt; ich informiere möglichst eine weitere verantwortliche Person über Zeitpunkt und Anlass.
- Ich vermeide Situationen allein mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen an abgelegenen oder unübersichtlichen Orten; wenn solche Situationen notwendig sind, mache ich sie transparent und dokumentiere sie.
Kommunikation / Medien
- Ich achte darauf, dass jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation durch Wertschätzung geprägt ist.
- Ich gehe in der Gruppe diskret mit intimen und körperlichen Themen um.
- Ich dulde keine sexualisierte Sprache, das Benutzen von anzüglichen Kosenamen oder herabsetzenden Spitznamen. Ebenso dulde ich keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.
- Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat.
- Ich werde keine Form von Gewalt, sei es physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
- Ich nutze bei der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen nur solche digitalen Kanäle, die vom Verein bzw. Kooperationspartner freigegeben sind; private Chat-Kanäle und Accounts nutze ich nicht.
- Ich schreibe Kindern und Jugendlichen keine Nachrichten mit zweideutigen, sexualisierten oder abwertenden Inhalten und antworte nicht in dieser Form auf solche Nachrichten.
- Ich veröffentliche Fotos, Videos oder andere personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen nur mit zuvor dokumentierter Einwilligung der Sorgeberechtigten und – soweit möglich – der Jugendlichen selbst und ausschließlich im vereinbarten Rahmen.
5. Interventionen – Was tun im Fall der Fälle?
Der Verein verfügt über einen verbindlichen Interventionsplan. Ziel ist der Schutz der betroffenen Person, die Klärung des Sachverhalts sowie die Einleitung angemessener Schritte. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Hinweise oder Verdachtsmomente unverzüglich weiterzugeben.
Akute Gefahr: Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben sind umgehend Polizei (110) und das zuständige Jugendamt zu informieren.
Interne Meldestellen (Meldungen möglichst innerhalb von 24 h):
- Kinderschutz Ansprechperson (InsoFa): Boris Pohlen – 0160-93108181 –
- Vorstandsvorsitzender: Thorsten Leiner – 0171-4671668 –
- Mitglied des Vereins: Andrea Leiner – 0171-4671668 – andrea.leiner@talente-entwickeln.de
Externe, unabhängige Fachberatung:
- Sags e.V. in Langenfeld – www.sags-ev.de – 116 111
- Nummer gegen Kummer – www.nummergegenkummer.de – 02173-82765
- Jugendamt Langenfeld
- Jugendamt Kitzingen
Verhaltensempfehlungen bei eigener Beobachtung oder Meldung anderer:
- Eigene Wahrnehmung ernst nehmen und Ruhe bewahren.
- Täterperson nicht mit dem Verdacht konfrontieren.
- Betroffenes Kind / betroffene Person beobachten.
- Eigene Wahrnehmung möglichst mit einer zweiten verantwortlichen Person abgleichen.
- Beobachtung zeitnah schriftlich festhalten (Wer? Was? Wann? Wo? Wer war noch dabei?), Datum und Unterschrift.
- Keine eigenen Nachforschungen oder „Verhöre“ anstellen.
- Die betroffene Person ermutigen, zu sprechen, ohne Druck auszuüben.
- Nicht versprechen zu schweigen, sondern erklären, dass Hilfe geholt werden muss.
- Auch kleinere Grenzverletzungen ernst nehmen.
- Vermitteln: „Du bist nicht schuld!“
- Meldung an die interne Ansprechperson / den Vorstand innerhalb von 24 Stunden.
- Die betroffene Person schützen, ernst nehmen und über das weitere Vorgehen altersangemessen informieren.
6. Beratungs- und Beschwerdewege
Dem Verein Talente entwickeln e.V. ist es wichtig, dass alle Anliegen und Beschwerden ernst genommen werden. Dafür ist es notwendig, dass die Beschwerdewege transparent, leicht zugänglich und für Kinder und Jugendliche verständlich sind.
Hinweise und Beschwerden können mündlich oder schriftlich an Mitarbeitende, an den Vorstand oder an die Kinderschutz-Ansprechperson gerichtet werden. Auch anonyme Beschwerden werden ernst genommen und können Hinweise auf Missstände geben.
In den Angeboten des Vereins wird Kindern und Jugendlichen erklärt, an wen sie sich bei Unzufriedenheit, Verletzungen von Grenzen oder (sexualisierter) Gewalt wenden können. Diese Ansprechpersonen werden namentlich benannt und mit Kontaktdaten dargestellt.
7. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept wird mindestens alle vier Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. Anlassbezogene Überprüfungen erfolgen nach Vorfällen, neuen gesetzlichen Vorgaben oder strukturellen Veränderungen. Die Verantwortung hierfür trägt der Vorstand.
Die Umsetzung des Schutzkonzepts (z.B. Fortbildungen, Führungszeugnisse, unterzeichnete Verhaltenskodizes, dokumentierte Hinweise und Verdachtsfälle) wird durch den Vorstand anhand einer einfachen Checkliste alle zwei Jahre überprüft und im Protokoll festgehalten.
Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte werden regelmäßig eingeladen, Rückmeldung zu geben, ob sie sich in den Angeboten sicher fühlen und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Diese Rückmeldungen werden in die Fortschreibung des Schutzkonzepts einbezogen.
8. Schlusswort
Dieses Schutzkonzept kann nicht jeden Fall von (sexualisierter) Gewalt verhindern. Es soll jedoch allen Beteiligten helfen, aufmerksam zu sein, Risiken zu erkennen, angemessen zu handeln und dadurch sichere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in unseren Angeboten zu schaffen.
Talente entwickeln e.V. versteht das Schutzkonzept als lebendiges Instrument, das gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten, Schulen, Partnern und Mitarbeitenden weiterentwickelt wird.
