Was muss bzw. sollte der Schulträger bei Sponsorleistungen beachten?

Der Schulträger sollte bei Sponsoring-Maßnahmen Wert auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern legen; diese ermöglicht ihm eine rechtliche Prüfung des Vorhabens. Falls durch die Sponsorleistungen zusätzliche Hardware in die Schule kommt, sollte diese in die Bestandsdokumentation aufgenommen werden und den für die IT-Wartung zuständigen Personen bzw. Institutionen gemeldet werden. Lehrkräfte, die für den 1st-Level-Support zuständig sind, sollten die entsprechende Einweisung erhalten.

Bei gebrauchter Hardware, die als Sachleistung geliefert wird, ist zu prüfen, ob ihr Nutzen den damit verbundenen Aufwand an Wartung und Entsorgungskosten übersteigt. Darüber hinaus sollte der Schulträger darauf achten, dass durch einen „Wettbewerb“ um Sponsoren keine Chancenungleichheit innerhalb seiner Zuständigkeit entsteht. Allerdings sollte jede Steuerung seitens des Schulträgers auch beachten, dass erfolgreiche Schulen auf Grund ihrer Aktivitäten nicht „bestraft“ werden und künftig weniger Ausstattungen oder Mittel erhalten. Die Balance zwischen Chancengleichheit und Anreizsystemen für das Einwerben von Sponsoren ist schwierig herzustellen. Vielleicht brauchen Schulträger und Unternehmen gerade deshalb „Runde Tische“ bzw. „Lokale Foren“, in denen diese Problematik auf lokaler Ebene diskutiert wird.